Sebnitz - Siebenlehn - Sommerfeld - Stollberg/Erzg. - Stolpen - Stötteritz - Strehla -
Örtlichkeiten:
Galgsberg bzw. Galgenberg mit Galgen [(Neu-)Errichtung 1579] südl. der Stadt; Pranger auf dem Marktplatz; Schindangel an der Zwingerstraße bzw. vordem auch Badergäßchen genannt.
erste bekannte Hinrichtung:
1554: 30. Juni, ward Franz Schmid von Ottendorf mit dem Rade hier gefertiget, weil er Hanß Pietzschen, einen Wenden, auf dem Ziegenrück im Walde mit einem Beile 11 Wunden gegeben, woran er in 11 Tagen starb.
Obergerichtsbarkeit:
stand dem Amt zu Hohnstein zu. Indessen hat die Stadt Sebnitz von den ältesten Zeiten her die besondere Freiheit, daß wenn Jemand zu Sebniz, Hertigwalda, Saupsdorf, Ottendorf, Hinterhermsdorf und Hennersdorf, peinlich eingebracht wird, er zwar zu Hohnstein gefänglich gehalten, aber zu Sebnitz öffentlich bestraft und abgethan werden soll.
Nennung des Roßschlächters:
Die Roßschlächterei ist 1888 in der Rosenstraße 20 (Brandkat.-Nr. 272) verzeichnet.
Gefängnisse:
Frohnveste, seit 1715 befand sich im Rathaus im Erdgeschoss die Wachstube.
Besonderheiten:
Die Sebnitzer Bürger waren zeitweise wegen ihrr Rohheit berüchtigt, wovon nachfolgender Spottvers Zeugnis gibt:
Wer von Hohnstein kommt ungesessen
Und von Neustadt satt gegessen
Und von Sebnitz ungeschlagen,
Der kann von großem Glücke sagen“.
Merk-Würdigkeiten:
Bis 1480 hauste hier [zu Sebnitz] ein übelbeleumundeter Mann „Hans von Halle, der cromer von der Sebenicz“, der in diesem Jahre zu Dresden gerechtfertigt, d.h. hingerichtet wurde.
1675: 05. Juli, In Sebnitz wird ein Mann wegen Dieberei [durch den Liegnitzer Scharfrichter] durch das Schwert gerichtet.
Örtlichkeiten:
Galgenberg westl. und Schindergraben (an der Alten Oederaner Straße)
Obergerichtsbarkeit:
1388: 02. Juni, Markgraf Wilhelm zueignet dem Kloster Altzelle das offene Städtchen und Marktflecken Sybenlehn nebst einer freien Hufe Landes, da es von Pauel Gerhard gekauft und dieser dem Markgrafen aufgelassen hat, mit allen Rechten, Halsgerichten, Ober- und Niedergerichten und allen Zubehör, ausgenommen die Berggerichte und die Halsgerichte, so weit sie dazu nöthig. Gegeben Rochlitz am Dinstage nach des h. Lichamstage.
Nach der Reformation kommt Siebenlehn mitsamt Ober-Gerichten in das churfürstl. Amt Nossen.
Merk-Würdigkeiten:
1874: Nov., Aus Siebenlehn theilt man uns ein Geschichtchen mit, welches wiederum Beweis liefert, wie vielfach rücksichtslos gegen treue, nutzbringende Thiere verfahren wird. Da fuhr am 25. dis., Nachmittags, ein junger Mann von Siebenlehn mit dem Geschirr seines Vaters und einem munteren Pferde fort nach Nossen. Auf halbem Wege hatte das Pferd das Unglück ein Bein zu brechen. Anstatt nun den Siebenlehner oder Nossener Abdecker, Beide in ca. einer halben Stunde erreichbar, zu holen, telegraphirt der junge Mann nach dem Roßweiner Pferdeschlächter, welcher angeblich 2 Thlr. mehr als die bezeichneten Abdecker für den Cadaver eines Pferdes bezahlt. In der Zwischenzeit wird das verletzte und natürlich nicht wenig leidende Pferd an einen Baum auf freier kalter Landstraße gebunden bis das arme Thier vor Ermattung umsinkt und schließlich erst Abends gegen 7 Uhr durch den endlich ankommenden Roßweiner Abdecker von seinen Schmerzen erlöst und getödtet wird.
Örtlichkeiten:
lt. Messtischblättern bis einschl. 1939 (Erwähnung durch einen hier ansässigen SR-Knecht 1791)
Örtlichkeiten:
Richtstätte über dem Quirlstein nach dem Galgenplatze (jetzt Galgenwald (auch Galgenholz); Marterkammer im Rathaus.
erste namentliche Nennung des Cavillers:
Konzessionserteilung über die Cavillerey zu Stollberg für Bernhard Schlegel [vermutl. identisch
mit dem Zschopauer Abdecker gleichen Namens] vom 06. Juni 1573. Die Errichtung der Hartensteiner Meisterei (Raum) 1712 ist hierbei aufgrund der räumlichen Nähe bemerkenswert.
Gefängnisse:
Bürgerarreststube [Bürgerstube] im Rathaus..
Besonderheiten:
1848: 07. Mai, ist die große Glocke der Stadtkirche beim Läuten zu dem Begräbnisse der verw. Amtsfrohn Hammer zersprungen [Stollberg vezeichnet vor 1672 einen Michael Hammer als Abdecker zu Stollberg].
Örtlichkeiten:
Richtplatz bzw. Galgen erwähnt 1523 (vor dem Nieder-Tor Galgberg), Marterkammer (1623 bzw. 1675 auf der Burg), Pranger vor der Stadtkirche, Schandflaschen auf dem Markt; Richtplatz zu Göda (westl. Bautzen, nachweisbar 1617); Galgen und "das alte Gericht" bei Heeselicht
Abdeckerei bzw. Roßschlächterei "Neue Gasse".
erste bekannte Hinrichtung:
1521: 19. Mai (Pfingsten), Jacob Seydler von Glashütte, welcher nicht nur geheiratet, sondern auch Luthers Lehre auf dem Rathaus zu Döbeln gepredigt hatte, wird auf die Bergfeste Stolpen gebracht, wo er stirbt. Er ward erst lange in ein finsteres Loch geworfen und endlich, weil er nicht widerrufen wollte, hingerichtet.
Obergerichtsbarkeit:
1283:
10. Sept., Heinrich „der Erlauchte“ Markgraf von Meißen urkundet zu Dresden, betr. einem Streit mit dem Bischof Withego I. von Meißen wegen der
Gerichtsbarkeit in Wurzen, Mügeln, Meißen und Stolpen und der Jagd bei Stolpen.
erste Nennung des Scharfrichter:
der Dresdner Scharfrichter säckt 1596 eine Kindsmörderin.
Gefängnisse:
erwähnt 1500; unter der "alten Schösserei" (Burgturm, 1678); Frohnveste (seit 1697); Johannisturm ("Coselturm") dreigeteilt, d.h. neben dem mittleren des "Richters Gehorsam" und dem unterirdischen "Loch".
Besonderheiten:
1737: 08. Okt., erhenckte sich Gottfried Richters allhier Eheweib, in der Stadt Frohnveste. Sie ward den 12. ej. aufm Schinderkarren hinaus gefahren, und unterm Galgen eingescharret.
Merk-Würdigkeiten:
1718: 22. Jan., ward allhier ein Corporal im Duell erstochen, welcher den 11. Febr. an Galgen gehenckt ward.
Gerichtsverhandlung. / Königliches Landgericht. / Strafkammer I. / Leipzig, 19. Februar. Am 30. Juli 1891 wurde der am 02. November 1865 in Belgern geborene Handarbeiter Friedrich August Jentzsch vom Gemeindevorstand zu Stötteritz durch Handschlag als Caviller verpflichtet.
Örtlichkeiten:
Hinrichtung einer Kindsmörderin auf dem Anger 1617, Pranger (1588), Halseisen am Rathaus (1746); Nennung der Meisterey 1753 an der alten Riesaer Straße (durch Feuer zerstört 1868 und Wiederaufbau; 1900 Brand in der alten Kavillerei).
erste bekannte Hinrichtung:
1549: [Protokollbuch 1495] - erschlug Peter Scheffel den Sohn Matthes Raumlers hier. Der Mörder wurde mit dem Tod bestraft.
Obergerichtsbarkeit:
1472:
Ernst Kurfürst und Albrecht Herzog zu Sachsen, Gebrüder, belehnen die Ritter Hansen und Christoffeln Pflugen mit denen in ihrem Fürstenthume Meyssen gelegenen Güter, nämlich das halbe Schloß und
halbe Stettlein „Strehel“ u.a. mit Geruchten, obersten und niedersten im Stettlein und im Felde.
erste namentliche Nennung des Scharfrichter:
1616: wurde Hochnotpeinliches Gericht gegen den Einwohner Peter Bergmann, welcher des Diebstahls und anderer Verbrechen beschuldigt war, gehalten. Dabei wurde er von dem Scharfrichter Meister Christoph peinlich „mit Schnüren und Binden und anderen Angriffen“ befragt.
Gefängnisse:
Nennung des Büttels 1588; Frohnfeste 1711.
Besonderheiten:
15. Jh., zu Strehla ... giebt es allda eine schöne und wohlgebaute Kirche, und in derselben eine Kanzel, welche im fünfzehenden Jahrhundert ein gewisser Töpfer, so contra sextum, d.i. gegen das sechste Gebot [Ehebruch] gesündigt hatte, zur Strafe bauen müssen.