Adorf - Altenberg - Annaberg - Auerbach/V. - Augustusburg - Bautzen - Belgern - Bernstädtel - Bischofswerda -
Borna
Örtlichkeiten:
Galgen - lat. patibulum - (1294);
Abdeckerei zu Schönlind [heute OT Markneukirchen]
Obergerichtsbarkeit:
1542:
Stadt Adorff. / Uff der stadt Adorff haben meine genedigste und gnedige herren zw Sachssen auff allen heusern, feldern, flueren, holczern ober- und niedergericht, volge und steuer ...
Besonderheiten:
1515: 16. April, Die peinliche Frage. führte Nickel Scherzer, Bürger zu Adorf, vor dem sächsischen Hofgericht zu Weimar Klage wider Bürgermeister, Rat und Richter zu Adorf, daß sie „ihn unverschuldter Sachsen in Gefängnis eingezogen, ihm etliche Übeltat zugemessen und ihn ohne alle rechtliche fürgehende Judicia und Anzeigen, wie sich denn zu Rechte eignet, durch einen Scharfrichter in solchen Gefängnis peinlich harte befragen lassen, dadurch er also verwundt und gepeinigt worden, daß es ihn an Gesundheit seines Leibes unverwinderlich.
Örtlichkeiten:
1522: [06. April] … massen man damahls den sel. Lutherum in effigie (mit einem Bildnis stellvertretend) auf hiesigem Geisingberge verbrannt hat; 1606: Benennung des Galgens; 1708: Errichtung eines Schnellgalgens (Militärgalgen) an der Böhmischen Straße; 1744: wird ein Musquetiere wegen Desertion an die auf den sogenannten Creutzer-Holtz-Heerden aufgerichtete Säule gehenckt; vor 1747: Errichtung des Narrenhäuschens Nahe des Rathauses.
Meisterei, Schinderhügel und Schinderbrücke auf halben Weg nach Schellerhau, ebenso Galgenteiche.
Obergerichtsbarkeit:
1543: 24. Jan., Herzog Moritz
Hertzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen und Marggraff zu Meißen begnadet den Rath zu Altenberg mit den Obergerichten.
erste Nennung des Henkers:
1667: 01. Juli, schnitt ein Gerber in Bärenstein, der dem übermäßgen Sauffen, wie einige wissen wollen, ergeben hat, seinem Töchterlein von 6 Jahren die Kehl ab, und ihm hernach selbst auch, daß er am dritten Tage drauff starb; sein Cörper ward durch den Hencker hinaus geschleppet, und untern Galgen begraben.
Gefängnisse:
1613: Schlosse zu Bärenstein (heute OT von Altenberg)
1673: Erwähnung der Frohnfeste, gleiches 1717, 1730.
Merk-Würdigkeiten:
1695: 11. Okt., wurden 2. Weibs-Personen, eine Frau und eine Magd, wegen eines auf dem Guthe Hirsch-Sprung begangenen Diebstahls allhier aufgehenckt. Die Magd bewegte sich erbärmlich. Die Cörper hiengen bis ao. 1700 des Monaths Martii, und also 4 Jahr und 5 Monath, ehe sie abfielen; wurden hernach untern Galgen eingescharret.
Örtlichkeiten:
die Versammlung zur Gründung Annabergs fand 1496 in Frohnau auf
einem Wiesenplane neben der alten Mühle, der bisher schon als Gerichtsstätte benutzt worden war, statt; Geyersdorfer
Galgen [Rabenstein] unter dem Pöhlberg um 1506 (Galgenberg) bzw. an der Alten Poststraße.
Rabenstein (vor dem böhmischen Tor?) an dem Wege nach Geyersdorf seit 1510; 1529: Pranger an der großen Kirche; 1543: Hinrichtung auf dem Markt; 1634: Erwähnung des Esels
Meisterei innerhalb der Stadtmauer [!] zwischen Böhmischen und Wolkensteiner Tor (das Messtischblatt von Geyer 1912 zeigt in Schönfeld an der Zschopau nördlich von Annaberg-Buchholz die Abdeckerei auf); Scharfrichter Wohnung an der Stadtmauer bei dem Siechhaus (1680)
erste bekannte Hinrichtung:
1508 wird ein Pferdedieb gehangen.
Obergerichtsbarkeit:
1497: 28. Okt., Georg Herzog von
Sachsen gibt Annaberg Gericht-, Stadt- und Berggerechtigkeit.
erste Nennung des Scharfrichters:
1508: 15. Nov., Ein Rescript verkündet, weil Merten Krauße „uff dißmal auß Mangel des Scharfrichters nicht möge gespürlichen peynlichen befraget werden“, so solle man ihn Bürgschaft stellen lassen.
Gefängnisse:
1530 vorhanden; Fronfeste enge Gasse, seit 1541 am Rathaus; Erwähnung des Büttels 1559, der
Büttelei 1632
Besonderheiten:
Ein Scharfrichter entleibet 1522 den andern, und wurde der Thäter von seinen eigenen Knecht, welchen er gelernet hatte, geköpfet.
Etliche Bürger, welche die lutherischen Lehren angenommen, wurden 1535 nach ihrem Tode auf fürstlichen Befehl an unehrliche Oerter begraben.
Örtlichkeiten:
Galgenberg am Weg nach Rodewisch.
der Scharfrichterplatz „in welcher Rainung oben aufn Berge zur linken Hand theils Scharfrichterey, theils Auerbach untern Theils Rittergutshayn Wald-Bogen lieget“ bzw.
bzw.
„am Wege nach Hinterhain und Hohengrün“ (Klingenthaler Str.)
erste bekannte Hinrichtung:
1755: 10. Jan., ist in Auerbach ebenerwähnter Dieb und Mörder Apel und sein Schwiegervater, Ersterer gerädert, Letzterer gehängt.
Obergerichtsbarkeit:
1450: 01. Jan., Kurfürst Friedrich, Herzog zu Sachsen, leihet dem Burggrafen Friedrich von Donin [Dohna], Herrn zu Auerbach … zu rechten Mannlehn sein väterliches Gut mit Auerbach, Schloß und Stadt, verschiedenen Dörfern mitsamt Ober- und Niedergerichten ... Aktum Torgau post circumcisionis domini.
erste namentliche Nennung des Scharfrichters:
Nürnberger, Johann, SR in Auerbach/V. um 1757, oo N. N.
Örtlichkeiten:
Galgenberg an der Straße nach Erdmannsdorf (Straße: "Am Galgenberg"); der Pranger wird 1716 an dem Halsgerichte unter dem Thore an Landsknechts Garten aufgerüstet.
1586 – 1591: Als Christian I. Kurfürst von Sachsen auf dem Schlosse Augustusburg Hoflager gehalten, und dessen Hofstaat in das Städtlein einquartieret worden, so sind auf hohen Befehl denen Gassen … Namen gegeben worden, als: … die Gasse nach dem Gerichte zu, die grosse Schloßgasse.
"Alte Meisterei" an der Zschopauer Str. (1678), Bau des Bärengartens 1622,
Schinderweg nach Hohenfichte, Laaswiese/Scharfrichterhayn.
erste bekannte strafrechtliche Verfolgung:
1529: 04. März, seindt die gefangenen Pilweißen (so nannte man die Zauberer und Hexen) uffm Schellenberg, die alte Roderin, ire Tochter [aus Oederan], anderweit vorgenommen, und eine jede uff ihr vorige peinliche Urgicht (Aussage) befragt worden, auch zum teil mit dem Scharfrichter der dann gegenwerttig gewest und sie in seinen Henden gehabt aber nichts thetliches ihnen gebraucht, bedrohett. Erstlich die alte Röderin ist gestendig, daß sie durch ihre Zauberei den Leuten Milch genommen, ist auch nicht abredig das sie vor 20 Jahren selb achte zu Schönerstedt uff einem pilweißen tanze oder kirmeß gewesen, dahin sei sie in einer katzen gestalt kommen und die andern sieben, so mit ihr alda gewest, seint im nechsten sterben vor 8 Jaren alle verstorben usw
erste namentliche Nennung des Abdeckers:
vor 1567 Franz Schlegel, um 1567 Caviller in Oederan.
1. Abdeckereiprivileg (für Augustusburg): 20.08.1628 an den Enkel des vor 1567 zu Schellenberg agierenden Abdeckers gleichen Namens.
Gefängnisse:
1615:
08. Febr., brannte des Amtsfrohns, Martin Sprungs Hauß weg, welches von einer damals in bemeldteten Hauße gefangen gesessenen Magd, wie man es zuvor
gehalten, angelegt worden seyn soll; 1715: Erwähnung der Essigstube; Frohnveste NW des Schlosses
Besonderheiten:
1628: Dez., ist auf dem Schlosse, ein grosser Churfürstl. goldener Becher 2 ¼ Ellen hoch, von des damaligen Wildmeister Praeceptore, gestohlen worden. Weil nun der Amtschösser solchen Becher bezahlen sollen, hat er die Schuld auf den Thorwärter Christoph Olbricht geschobem, indem der Schulmeister Bernhardt Schaale ausgesaget, wie der Thorwärter, dem Praeceptor den Mantel umgeben, und den Huth aufgesetzet, als er den Becher zum Thore hinaustragen wollen, da ihm denn vom Winde der Mantel abgewehet worden, daß der Schulmeister den Becher gesehen hätte. Hierauf ist der Thorwärter auf die Tortur gebracht, und grausam gemartert worden, hat aber doch nichts eingeräumet, nichts destoweniger doch auf 3 Jahr lang des Landes verwiesen, hernach aber wieder ins Städtlein kommen, und Ao. 1655 in seinem eignen Hause, seines Alters 72 Jahr seelig verstorben.
Merk-Würdigkeiten:
An dem Schlosse Augustusburg lieget gegen Abend ein in die Länge gevierdter und mit einer Mauer umgangener Platz, so unten an den Wald stößet, und der Bären-Garten genennet wird, weil jederzeit 2 biß 4 Bäre darinnen gehalten werden. Die Mauer aber gegen Mitternacht und dem Städtlein zu, hat oben gegen das Schloß in der Ecken ein Gebäude, welches der Bären-Fang, und, in der untern Ecke ein Thürmichen, welches das Luder-Häußlein genennet wird, weil der Caviller oder Feldmeister die Bäre daraus mit Luder zu speisen pfleget.
Örtlichkeiten:
Verlegung des Galgens 1386 (bzw. nach anderer Quelle 1364) von der Viehweide an den Preuschwitzer Weg (Galgenberg bzw. Diebsgässchen); Hochgericht auf Hauptmarkt (1408), Neubau des Galgens aus Stein 1575 (Örtlichkeit nicht eindeutig); 1603: Nennung des Rabensteins vor dem äußeren Lauentor (Erneuerung 1680, Reparatur April 1725); 1476: Errichtung des Prangers an der Ecke des Gewandhauses; 1538: Erwähnung des Halseisen an einer Säule vor dem Kirchhof; 1620: Errichtung des Soldatengalgens auf dem Markt; 1643: Hinrichtung auf dem unteren Marktplatz; 1645: Hinrichtung im Schießzwinger; 1683: Errichtung des hölzernen Esels vor der Hauptwache; außerdem Galgenberg bei Dreikretscham, Galgenlehde bei Seitzschen, Galgen bei Salzenforst.
Abdeckerei, späterhin Roß- bzw. Pferdeschlächterei Kat. Nr. 782b vor dem äußeren Lauentor.
erste bekannte Hinrichtung:
Einer Kindesmörderin wird 1327 ein Pfahl durch das Herz geschlagen.
Obergerichtsbarkeit:
bestätigt am 13. Juli (1282) durch Otto und Konrad Markgrafen von Brandenburg.
erste Nennung des Henkers:
1412 bei der Hinrichtung einer Muttermörderin, weitere Nennungen als henger, nochrichter, Scharfrichter.
Gefängnisse:
Lauenturm (erbaut 1400); Ortenburg; "Oberurban" nahe dem Marstall in der Hinterkesselgasse (genannt 1606); Frohnfeste (ehem. Wasserturm); seit 1660 Schuldgefängnis im Wendischen Turm, zuvor im Reichenturm; Stockhaus (erwähnt: 1696)
Besonderheiten:
Narrenhäusel auf dem Markt (errichtet 30.03.1618, abgebrochen 1733); Selbstmörder wurden mehrfach bei der Heiliggeistkirche begraben, sonst unterm Galgen.
Merk-Würdigkeiten:
1516: 31. Jan., betr. die Hinrichtung Hans von Maxen ... Auf die dritte Nacht wurde er [von Maxen] ins Gefängniß geführt und am Morgen führte ihn der Nachrichter von Budissin an ein Fenster des Rathshauses zu Dresden, beschrie ihn und führte ihn darauf zum Thore hinaus, wo er ihm den Kopf abschlug. Der Nachrichter war dabei wieder besoffen als eine volle S…. Sobald Maxen gerichtet, haben die Städte gegessen und sind flugs zum Tore hinausgezogen.
1667: 17. Sept., hatte sich eine alte Frau von der Seidau an einem Baume erhängt. Ein Bauer, der die erhängte Person zuerst sah, schneidet dieselbe ab und begräbt sie. Diesen Eingriff in sein Geschäft nahm der Scharfrichter so übel, daß er öffentlich drohte, den Bauer, wo er ihn fände, zu erschießen. Der Stadtrath, davon in Kenntnis gesetzt, untersagte ihm allen Ernstes ein solches Verfahren.
Örtlichkeiten:
vor dem Roland (1550), auf dem Markt (1552), 1572 wird der Pranger erwähnt, 1615 das Halseisen am Rathaus (1580: Halseisen vor der Kirche) und der Korb (Springkorb bei der Tränke); 1709: Säckung in der Lache an der Pfarraue ("Mägdelache"); Galgen (1573 Reparatur 1672, Abbruch 1825); Galgenberg; Galgenberg bei Olganitz bzw. die Galgenbreite bei Wesenig.
Abdeckerei SÖ von Belgern (noch 1938 verzeichnet).
Obergerichtsbarkeit:
Friedrich I. "der Freidige" Landgraf von Thüringen schenkt diese 1309 dem Kloster Buch. 1418 bestätigt Friedrich IV. Markgraf zu Meißen dem Kloster Buch die Ober- und Untergerichte zu Ammelgostewitz und
Belgern.
erste Nennung des Abdeckers:
1580: Der
Abdecker Valten Schönberg wird wegen Gotteslästerung vor der Kirche an das Halseisen
gestellt und mit 2 tägigem Gefängniß bestraft, mußte auch den Urfrieden vor dem Roland ablegen.
1633 Nennung einer Feldmeisterei unterhalb der großen Fähre.
erste namentliche Nennung des Scharfrichter:
1574: 27. Sept., ist Merten Riemer von Marsdorf und den 06. Okt. Matz Tamm von der Lause (Lausa), vieler Deuben wegen, so sie Beide miteinander ausgeführt, durch den Scharfrichter Matz Pöltz von Torgau mit dem Strange abgethan worden.
Gefängnisse:
bei einem Stadtbrand brennt - durch einen Mordbrenner gelegt - am 13. Aug. 1527 u.a. das Frohnen
Hause nieder. Der Brandstifter wird zu Schmannewitz eingezogen und verbrannt.
Erwähnung des Stockes 1572; des Bürgergehorsams im Rathaus vor 1632; 1674: Nennung des Marter-Kellers unter dem Rathaus.
Besonderheiten:
Markenzeichen Belgerns ist deren Roland, als Zeichen eines eigenen Marktrechts bzw. eigener
Gerichtsbarkeit, bis 1610 hölzern, ab da in Stein aufgerichtet. Bis 1686 war dessen Schwert noch aus Holz, danach eisern. 1756 wurde er repariert. Aufgestellt soll dieser bereits 1309 gewesen
sein.
Örtlichkeiten:
Hochgericht (auf einer Anhöhe der Kemnitzer Straße) - auch Galgenberg genannt - 1840 an einen Bernstädter Bürger zum Abbruch verkauft; 1718 als steinerner Bau neu errichtet
1689: Scharfrichterei an der Großhennersdorfer Straße vor dem Zittauer Tore, links am Ende der Stadt; 1719 wird ein neuer Schinderplan geebnet (1730 umzäunt und mit einer Tür versehen); das Scharfrichterfeld ist zum Teil mit zur Anlage des Bahnhofes im Jahre 1893 verwendet worden; Hinrichtungen auf dem Bernstädter Markt und 1691 am "Forstgarten".
Obergerichtsbarkeit:
dem Kloster St. Marienstein seit 1544 bzw. 1548 unterstehend
erste namentliche Nennung des Scharfrichters:
1689: 31. Dez., wurde Johann Lampe aus Görlitzhayn, 19 Jahr alt, laut Defensionsurthel, ausgestellt Frankfurt an der Oder den 11. Dec. 1689, durch den Scharfrichtermeister [?] Heinrich in Bernstadt [wg. Raubmord] mit dem Schwerte hingerichtet und sein Körper aufs Rad geflochten.
Gefängnisse:
Stockhaus (Neubau dessen 1768); Stockhaus zu Kunnersdorf
Merk-Würdigkeiten:
1717 hat der Scharfrichter Mr. Hans Friedr. Kadalowsky [zu Ostritz], der seines Vaters Meisterei in Bernstädtel angekauft, die hiesige an einen Papisten vermiethet, und das Jahr darauf seinem Bruder, dem Stockmeister in Görlitz verkauft, weil die Herrschaft Miene gemacht, sie selbst zu kaufen, ehe sie in evangelische fremde Hände käme.
Örtlichkeiten:
der Galgen (Gericht, Hochgericht; ausgebessert 1586 und 1620) bzw. Galgenmühle (1513) ohnfern des Schießhauses an der alten Bautzner Straße. 1563/1564: Hinrichtung vor
Geißmannsdorf [OT Bischofswerda]; 1573 sind 2 Weiber wie auch
ein Wende wegen Feld Diebstahls im Korb (1598: als Schöppe bezeichnet) in Goldbacher Teich
gesetzt worden; 1598: Bücherverbrennung auf dem Markt, Militärgerichtsbarkeit 1690 und 1748 daselbst; 1571: Hinrichtung auf dem Platze hinter der Andreas
Egerin Garten; 1758 Erschießung vor dem
Neutor.
1468: Anbringung der Büttelflaschen bzw. 27.12.1648 der steinern Flaschen am Rathaus, welche zur Straffe tragen sollen die Weiber, wenn sie sich mit einander zancken und hadern; Galgenberg bei Tröbigau; Hinrichtung zu Rammenau 1812 (hier: Galgenhäusler oberhalb von Schaudorf); 1582: Pranger.
Scharfrichterei an der alten Bautzner Straße bzw. zu Belmsdorf (1851).
erste bekannte Hinrichtung:
Im November 1504 werden 2 Rädelsführer eines Aufstandes mit dem Schwert gerichtet.
Obergerichtsbarkeit:
1506: hat die Stadt Ober- und
Erbgerichte, doch etwa 1/3 davon die Cammer über anderthalb hundert Jahr exestiret und sonderlich vermöge von Johann VI. Bischof von Meißen erhaltenes Diplom.
erste Nennung des Henkers:
1549: ist zwei Spitzbuben, Adam und Füll-Michel genannt, wegen ihres falschen Spielens und da sie vorher allbereit vom Henker gezogen und zur Staupe geschlagen worden, sich aber nicht bessern und aufhören wollen, durch Urtheil zuerkannt worden, daß ihnen die Augen sollten ausgestochen werden, welches auch geschehen.
Gefängnisse:
Bischof Withego I. von Meißen lässt
Bischofswerda 1286 mit einer Ringmauer versehen. Im gleichen Jahr erfolgt der Bau des Stadtturmes (Dresdner Tor, Frohnfeste). Die Frohnfeste diente bis 1852 als Gefängnis;
Gefängnisse in der ehemaligen Frauenkapelle (zerstört 1641), auch als "alte Büttelei" bezeichnet. Frohnveste über dem Dresdner Tor; Nennung des
Richter-Stüblein 1594;
Von des Cavillers (Abdeckers) Schuldigkeit:
Wenn einem Bürger in der Stadt ein Vieh abgehet oder stirbet, soll der Caviller allhier schuldig sein, solche Aeßer wegzuschaffen und abzuziehen, und das Leder dem Bürger wieder abfolgen zu
lassen, dergestalt, daß er dasselbe innerhalb 3 Tagen eines Orths-Thaler lösen, da aber solches nicht viel werth wäre, mögen sie sich mit einander vergleichen. Ingleichen soll er auch alle andere
Leder dem Handwerke der Schuhmacher allhier anbieten. (aus den Statuten der Stadt 1721)
Merkwürdigkeiten:
1619: erhieng sich ein Leinweber, Michael Richter genand, als ihme eine Musquete ins Hauß geschickt wurde, im Defension Werck mitzuziehen, er aber seine Braut gehabt, und nur in Furcht gestanden, daß er leicht könnte erschossen werden.
Örtlichkeiten:
Galgenfeld bzw. Galgenfleck (SÖ Lobstädt); Galgenberg und Galgenteich östl. Breitingen [Regis-Breitingen]; Galgenweg Kreudnitz Richtung Espenhain (Kreudnitz fiel dem Bergbau zum Opfer); Die zur Strafe für Diebe angebrachten Pranger (Halseisen) befanden sich in Borna am Rathhause und an der Amtsecke; Korp, den Dieben zur Abscheu (1586); Esel auf den Marckt (1635).
Kavillerei Rosengasse bzw. Turnerstr. (heute Sachsenallee).
Obergerichtsbarkeit:
1424: 16. Okt., Friedrich I. „der Streitbare“ überlässt die Stadt und Pflege Borna Johann Bischof von Naumburg. Datum an Montage Galli [ … Schlos und Stat Borne mit allen und jglichen eren renten, zcinsen, holczern, geschosse, tichen, fischerien, czollen, gleiten friheiten, lehn geistlich und wertlichen, Erbare Manschafft mit iren dinsten mit andern nuczen eren und wirden und nemlichen mit allen gerichten doselbst und den Dorffern, die in der pflege gelegen sind mit geschossen und gerichte, die doryn gehoren … ].
erste Nennung des Abdecker:
1562: rügte die Gemeinde, daß der abdecker die gestorbenen Aß in sein garten anheim fhure und da schinden thut.
erste namentliche Nennung des Feldmeisters:
Döbler, Johannes (Hans), Feldmeister in Borna/Sa., <> Borna 1650; Bewerber auf die vakante Leipziger Scharfrichterstelle ist 1697 Georg Korngäßner (phonetisch ähnlich mit Georg Philipp Querengässer, SR in Borna/Krs. Leipzig, vordem um 1687 dgl. in Pößneck).
Gefängnisse:
Die Amtsfrohnfeste (heute Grenzstr. 6) bestand bis 1854.
Besonderheiten:
1558: Die Gemein ruget, das die fleischer alle Ire hunde mit auff den Marckt nehmen, man frembde hunde komen, wirt ein wesen erger denn vor einer schinderei.
1688: 12. Dez., Befehl Johann Georg III. Kurfürst von Sachsen zur Klärung einer Klage des Nachrichters zu Borna, Martin, Dörler, wegen Beeinträchtigung seiner Rechte als Abdecker.